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Rolf Weber KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebot und Bestellungen
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen, auch wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt als ausdrückliches Einverständnis des Käufers mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen vom schriftlichen Vertragsinhalt bzw. von diesen Bedingungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bzw. Aufhebung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, zumindest aber unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Liefervertrag
Die Bestellung gilt als Angebot zum Vertragsabschluß des Käufers. Der Liefervertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist, was auch durch Übersendung der Rechnung erfolgen kann. Ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
3. Vertreter
Vereinbarungen mit unseren Vertretern sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung für uns nicht bindend und nicht Vertragsinhalt. Unsere Vertreter sind zum Inkassoeinzug ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt.
4. Lieferfristen
Die Lieferfristen verstehen sich ab dem Tag der schriftlich bestätigten Auftragsannahme und sind - sofern nicht gegenteilige Abmachungen getroffen sind - lediglich als annähernd vereinbart anzusehen. Soweit die Lieferfrist in Tagen bemessen ist, sind hierunter Arbeitstage zu verstehen. Sollte der Liefertermin durch unvorhergesehene Ereignisse, für die wir kein Verschulden tragen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Streik usw. - dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei den Unterlieferanten eintreten - nicht eingehalten werden können, so sind wir auch bei verbindlich bestätigten Aufträgen von der Einhaltung der Lieferfristen sowie für die Dauer dieser Ereignisse einschließlich einer angemessenen Nachfrist von der Lieferfrist entbunden. Teillieferungen sind zulässig. Auch bei verschuldetem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten; gegenüber Nichtkaufleuten ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen, wenn die Lieferung vertragsgemäß innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß (vgl. Ziffer 2) erfolgen soll. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, daß der Kaufpreis im Rahmen der Zahlungsbedingungen fristgemäß in voller Höhe eingeht. Bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck- und Wechselprotesten sowie bei Beitreibungsmaßnahmen entfällt der Rabatt bzw. der in Nettopreisen einbezogene Rabatt; der Käufer wird in diesem Falle wieder in voller Höhe nach dem Grund- oder Listenpreis belastet. Für bestimmte Typen unseres Programmes gelten Mindestbestellmengen bzw. Mindestauftragswerte, die unseren jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen sind. Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulation, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht und können von uns jederzeit korrigiert werden.
6. Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager Schauenstein. Rollgelder am Empfangsort und sonstige Nebenkosten werden von uns nicht bezahlt. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, wird die Versandart uns überlassen und von uns nach Gründen der Zweckmäßigkeit vorgenommen. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.
7. Verpackung
Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über; sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
8. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bzw. wird jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird. Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer ordnungsgemäßen Einlösung angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf unserer besonderen schriftlichen Zustimmung. Für auf Nebenplätze oder Ausland gezogene Wechsel übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes. Diskontspesen sind vom Kunden sofort nach Erhalt unserer Belastung ohne Abzug in bar zu bezahlen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gemäß Abs. 1 sind vom Tage der Überschreitung an Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Kredite zu vergüten; gleiches gilt für Nichtkaufleute in der Zeit, in der sie sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in Verzug befinden. Bei Nachnahmeversand ziehen wir vom Rechnungsbetrag 3% Skonto ab. An uns unbekannte Besteller liefern wir per Nachnahme.
9. Skontoabzüge
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist, daß alle bis zu diesem
Zeitpunkt fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Die Gewährung eines Skontos erfolgt nur auf den Nettowarenwert abzüglich evtl. Rechnungskorrekturen. Die Regulierung durch
Akzepte gilt nicht als Barzahlung. Es besteht insoweit kein Skontoanspruch.
10. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden nur gegen Vorauszahlung hergestellt und geliefert. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % bleibt in diesem Falle bei gleichbleibendem Preis vorbehalten.
11. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Bestellers oder dessen Abnehmers - Ersatz. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen die Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Ansprüche. Der Besteller muß unserer Kundendienstleitung Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; bei Benutzung des Liefergegenstandes im Mehrschichtenbetrieb drei Monate. Der Besteller ist ggf. dafür beweispflichtig, daß er den Liefergegenstand nicht im Mehrschichtenbetrieb eingesetzt hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Ware durch den Besteller. Sie endet jedoch spätestens zwölf Monate nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung - insbesondere durch übermäßige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, sofern diese Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, das der Besteller zu beweisen hat. Wird uns die Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Besteller bei Verzug vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Neulieferung eingesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir leisten für Ersatzlieferungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für die Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind - soweit gesetzlich zulässig - sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
12. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Erteilung einer Rechnungskorrektur 15% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Erteilung einer Rechnungskorrektur ist, die nur zur Verrechnung gilt, daß sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befindet und die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt.
13. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
14. Eigentumsvorbehalt
An den von uns gelieferten Waren behalten wir das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung unseres gesamten Guthabens (sämtliche Forderungen gegen den Käufer einschließlich Zinsen und Kosten), welches uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, vor. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern; dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen. Werden unsere Waren vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, daß uns der Käufer anteilmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die hergestellte Sache für uns mit in Verwahrung behält. Bei Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer tritt er uns schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer einschließlich aller Nebenrechte ab; im Falle vorhergehender Verarbeitung erfolgt die Abtretung in Höhe des anteilmäßigen Miteigentums. Die Abtretung wird hiermit von uns angenommen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern mitzuteilen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlich sind. Die sich aus den §§ 43 und 44 KO ergebenden Rechte bleiben vorbehalten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen (vgl. Abs. 1) um mehr als 25 % übersteigt.
15. Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselprozessen, gilt das Amtsgericht bzw. Landgericht Hof als vereinbart. Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsparteien ist Schauenstein. Sollte eine dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag als solcher in vollem Umfang rechtswirksam.
16. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Weber Industrietechnik Köln GmbH & Co. KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebot und Bestellungen
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen, auch wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt als ausdrückliches Einverständnis des Käufers mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen vom schriftlichen Vertragsinhalt bzw. von diesen Bedingungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bzw. Aufhebung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, zumindest aber unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Liefervertrag
Die Bestellung gilt als Angebot zum Vertragsabschluß des Käufers. Der Liefervertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist, was auch durch Übersendung der Rechnung erfolgen kann. Ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
3. Vertreter
Vereinbarungen mit unseren Vertretern sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung für uns nicht bindend und nicht Vertragsinhalt. Unsere Vertreter sind zum Inkassoeinzug ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt.
4. Lieferfristen
Die Lieferfristen verstehen sich ab dem Tag der schriftlich bestätigten Auftragsannahme und sind - sofern nicht gegenteilige Abmachungen getroffen sind - lediglich als annähernd vereinbart anzusehen. Soweit die Lieferfrist in Tagen bemessen ist, sind hierunter Arbeitstage zu verstehen. Sollte der Liefertermin durch unvorhergesehene Ereignisse, für die wir kein Verschulden tragen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Streik usw. - dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei den Unterlieferanten eintreten - nicht eingehalten werden können, so sind wir auch bei verbindlich bestätigten Aufträgen von der Einhaltung der Lieferfristen sowie für die Dauer dieser Ereignisse einschließlich einer angemessenen Nachfrist von der Lieferfrist entbunden. Teillieferungen sind zulässig. Auch bei verschuldetem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten; gegenüber Nichtkaufleuten ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen, wenn die Lieferung vertragsgemäß innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß (vgl. Ziffer 2) erfolgen soll. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, daß der Kaufpreis im Rahmen der Zahlungsbedingungen fristgemäß in voller Höhe eingeht. Bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck- und Wechselprotesten sowie bei Beitreibungsmaßnahmen entfällt der Rabatt bzw. der in Nettopreisen einbezogene Rabatt; der Käufer wird in diesem Falle wieder in voller Höhe nach dem Grund- oder Listenpreis belastet. Für bestimmte Typen unseres Programmes gelten Mindestbestellmengen bzw. Mindestauftragswerte, die unseren jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen sind. Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulation, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht und können von uns jederzeit korrigiert werden.
6. Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager Köln. Rollgelder am Empfangsort und sonstige Nebenkosten werden von uns nicht bezahlt. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, wird die Versandart uns überlassen und von uns nach Gründen der Zweckmäßigkeit vorgenommen. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.
7. Verpackung
Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über; sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
8. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bzw. wird jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird. Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer ordnungsgemäßen Einlösung angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf unserer besonderen schriftlichen Zustimmung. Für auf Nebenplätze oder Ausland gezogene Wechsel übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes. Diskontspesen sind vom Kunden sofort nach Erhalt unserer Belastung ohne Abzug in bar zu bezahlen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gemäß Abs. 1 sind vom Tage der Überschreitung an Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Kredite zu vergüten; gleiches gilt für Nichtkaufleute in der Zeit, in der sie sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in Verzug befinden. Bei Nachnahmeversand ziehen wir vom Rechnungsbetrag 3% Skonto ab. An uns unbekannte Besteller liefern wir per Nachnahme.
9. Skontoabzüge
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist, daß alle bis zu diesem
Zeitpunkt fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Die Gewährung eines Skontos erfolgt nur auf den Nettowarenwert abzüglich evtl. Rechnungskorrekturen. Die Regulierung durch Akzepte gilt nicht als Barzahlung. Es besteht insoweit kein Skontoanspruch.
10. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden nur gegen Vorauszahlung hergestellt und geliefert. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % bleibt in diesem Falle bei gleichbleibendem Preis vorbehalten.
11. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Bestellers oder dessen Abnehmers - Ersatz. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen die Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Ansprüche. Der Besteller muß unserer Kundendienstleitung Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; bei Benutzung des Liefergegenstandes im Mehrschichtenbetrieb drei Monate. Der Besteller ist ggf. dafür beweispflichtig, daß er den Liefergegenstand nicht im Mehrschichtenbetrieb eingesetzt hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Ware durch den Besteller. Sie endet jedoch spätestens zwölf Monate nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung - insbesondere durch übermäßige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, sofern diese Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, das der Besteller zu beweisen hat. Wird uns die Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Besteller bei Verzug vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Neulieferung eingesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir leisten für Ersatzlieferungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für die Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind - soweit gesetzlich zulässig - sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
12. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Erteilung einer Rechnungskorrektur 15% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Erteilung einer Rechnungskorrektur ist, die nur zur Verrechnung gilt, daß sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befindet und die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt.
13. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
14. Eigentumsvorbehalt
An den von uns gelieferten Waren behalten wir das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung unseres gesamten Guthabens (sämtliche Forderungen gegen den Käufer einschließlich Zinsen und Kosten), welches uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, vor. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern; dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen. Werden unsere Waren vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, daß uns der Käufer anteilmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die hergestellte Sache für uns mit in Verwahrung behält. Bei Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer tritt er uns schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer einschließlich aller Nebenrechte ab; im Falle vorhergehender Verarbeitung erfolgt die Abtretung in Höhe des anteilmäßigen Miteigentums. Die Abtretung wird hiermit von uns angenommen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern mitzuteilen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlich sind. Die sich aus den §§ 43 und 44 KO ergebenden Rechte bleiben vorbehalten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen (vgl. Abs. 1) um mehr als 25 % übersteigt.
15. Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselprozessen, gilt das Amtsgericht bzw. Landgericht Köln als vereinbart. Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsparteien ist Köln. Sollte eine dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag als solcher in vollem Umfang rechtswirksam.
16. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Weber Industrietechnik Berlin GmbH & Co. KG
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebot und Bestellungen
Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen, auch wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch nicht durch Auftragsannahme Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung gilt als ausdrückliches Einverständnis des Käufers mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen vom schriftlichen Vertragsinhalt bzw. von diesen Bedingungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen bzw. Aufhebung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, zumindest aber unserer schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.
2. Liefervertrag
Die Bestellung gilt als Angebot zum Vertragsabschluß des Käufers. Der Liefervertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist, was auch durch Übersendung der Rechnung erfolgen kann. Ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend.
3. Vertreter
Vereinbarungen mit unseren Vertretern sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung für uns nicht bindend und nicht Vertragsinhalt. Unsere Vertreter sind zum Inkassoeinzug ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt.
4. Lieferfristen
Die Lieferfristen verstehen sich ab dem Tag der schriftlich bestätigten Auftragsannahme und sind - sofern nicht gegenteilige Abmachungen getroffen sind - lediglich als annähernd vereinbart anzusehen. Soweit die Lieferfrist in Tagen bemessen ist, sind hierunter Arbeitstage zu verstehen. Sollte der Liefertermin durch unvorhergesehene Ereignisse, für die wir kein Verschulden tragen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen, Streik usw. - dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei den Unterlieferanten eintreten - nicht eingehalten werden können, so sind wir auch bei verbindlich bestätigten Aufträgen von der Einhaltung der Lieferfristen sowie für die Dauer dieser Ereignisse einschließlich einer angemessenen Nachfrist von der Lieferfrist entbunden. Teillieferungen sind zulässig. Auch bei verschuldetem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Die Berechnung erfolgt zu den am Versandtag gültigen Preisen und Rabatten; gegenüber Nichtkaufleuten ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen, wenn die Lieferung vertragsgemäß innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß (vgl. Ziffer 2) erfolgen soll. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, daß der Kaufpreis im Rahmen der Zahlungsbedingungen fristgemäß in voller Höhe eingeht. Bei Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung, Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich, Scheck- und Wechselprotesten sowie bei Beitreibungsmaßnahmen entfällt der Rabatt bzw. der in Nettopreisen einbezogene Rabatt; der Käufer wird in diesem Falle wieder in voller Höhe nach dem Grund- oder Listenpreis belastet. Für bestimmte Typen unseres Programmes gelten Mindestbestellmengen bzw. Mindestauftragswerte, die unseren jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen sind. Irrtümer und Schreibfehler in Angeboten, Kalkulation, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. binden uns nicht und können von uns jederzeit korrigiert werden.
6. Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab unserem Lager Berlin. Rollgelder am Empfangsort und sonstige Nebenkosten werden von uns nicht bezahlt. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Wenn nichts im Vertrag vereinbart ist, wird die Versandart uns überlassen und von uns nach Gründen der Zweckmäßigkeit vorgenommen. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.
7. Verpackung
Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über; sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
8. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist bzw. wird jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen usw. bekannt wird. Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer ordnungsgemäßen Einlösung angenommen. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Die Zahlung mit Wechseln bedarf unserer besonderen schriftlichen Zustimmung. Für auf Nebenplätze oder Ausland gezogene Wechsel übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes. Diskontspesen sind vom Kunden sofort nach Erhalt unserer Belastung ohne Abzug in bar zu bezahlen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gemäß Abs. 1 sind vom Tage der Überschreitung an Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Kredite zu vergüten; gleiches gilt für Nichtkaufleute in der Zeit, in der sie sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften in Verzug befinden. Bei Nachnahmeversand ziehen wir vom Rechnungsbetrag 3% Skonto ab. An uns unbekannte Besteller liefern wir per Nachnahme.
9. Skontoabzüge
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges ist, daß alle bis zu diesem
Zeitpunkt fälligen Rechnungen ausgeglichen sind. Die Gewährung eines Skontos erfolgt nur auf den Nettowarenwert abzüglich evtl. Rechnungskorrekturen. Die Regulierung durch Akzepte gilt nicht als Barzahlung. Es besteht insoweit kein Skontoanspruch.
10. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen werden nur gegen Vorauszahlung hergestellt und geliefert. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % bleibt in diesem Falle bei gleichbleibendem Preis vorbehalten.
11. Gewährleistung und Haftung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Bestellers oder dessen Abnehmers - Ersatz. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen die Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Ansprüche. Der Besteller muß unserer Kundendienstleitung Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; bei Benutzung des Liefergegenstandes im Mehrschichtenbetrieb drei Monate. Der Besteller ist ggf. dafür beweispflichtig, daß er den Liefergegenstand nicht im Mehrschichtenbetrieb eingesetzt hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Ware durch den Besteller. Sie endet jedoch spätestens zwölf Monate nach Lieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung - insbesondere durch übermäßige Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel, sofern diese Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, das der Besteller zu beweisen hat. Wird uns die Ersatzlieferung schuldhaft unmöglich oder hat uns der Besteller bei Verzug vergeblich eine angemessene Nachfrist für die Neulieferung eingesetzt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir leisten für Ersatzlieferungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für die Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind - soweit gesetzlich zulässig - sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
12. Warenrückgabe
Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Erteilung einer Rechnungskorrektur 15% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Erteilung einer Rechnungskorrektur ist, die nur zur Verrechnung gilt, daß sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand befindet und die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt.
13. Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.
14. Eigentumsvorbehalt
An den von uns gelieferten Waren behalten wir das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung unseres gesamten Guthabens (sämtliche Forderungen gegen den Käufer einschließlich Zinsen und Kosten), welches uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer zusteht, vor. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten und zu veräußern; dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen. Werden unsere Waren vom Käufer mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, daß uns der Käufer anteilmäßig Miteigentum im Sinne des § 947 Abs. 1 BGB überträgt und die hergestellte Sache für uns mit in Verwahrung behält. Bei Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer tritt er uns schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer einschließlich aller Nebenrechte ab; im Falle vorhergehender Verarbeitung erfolgt die Abtretung in Höhe des anteilmäßigen Miteigentums. Die Abtretung wird hiermit von uns angenommen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern mitzuteilen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Drittkäufer erforderlich sind. Die sich aus den §§ 43 und 44 KO ergebenden Rechte bleiben vorbehalten. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen (vgl. Abs. 1) um mehr als 25 % übersteigt.
15. Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand - Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselprozessen, gilt das Amtsgericht bzw. Landgericht Berlin als vereinbart. Erfüllungsort für Leistungen beider Vertragsparteien ist Berlin. Sollte eine dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen aus irgendeinem Grunde rechtsungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag als solcher in vollem Umfang rechtswirksam.
16. Datenschutz
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
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